Die Vorteile


Icon Brillen- und Hörgeräteschutzbrief Sofortiger Versicherungsschutz

Sofortiger Versicherungsschutz

Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt sofern der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wurde.

Icon Brillen- und Hörgeräteschutzbrief - Freie Arztwahl

Freie Arztwahl

Sie dürfen vor jedem Arztbesuch entscheiden, von wem Sie sich behandeln lassen möchten.

Icon Brillen- und Hörgeräteschutzbrief - Keine Wartezeit

Keine Wartezeit

Es gibt keine Wartezeit für die Einreichung von Schadenmeldungen.

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Keine Gesundheitsfragen

Für den Abschluss des Brillen- und Hörgeräteschutzbriefs müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten.


Hörgeräte*

Die Aufwendungen für vom Arzt verordnete Hörgeräte werden zu 100 % erstattet.

  • erstmalige Ausstattung
  • notwendige Änderung
  • Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hörgeräten

Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für den Gebrauch, wie beispiels-
weise Batterien, sowie für die Pflege, zum Beispiel Reinigungsmittel.

Die Gesamtleistung je versicherte Person ist auf 800 EUR je Ohr begrenzt.
Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 36 Monaten.

brillen-hoergeraeteschutzbrief leistungen Hörgeräte

* Die Leistungen sind in den ersten 24 Monaten pro versicherte Person begrenzt. 100 EUR innerhalb der ersten 12 Monate. 200 EUR innerhalb der ersten 24 Monate.

Gut zu wissen - FAQ

Wer kann die Versicherung abschließen?

Alle Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland, im Alter zwischen 0 und 69 Jahren, die Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung bei einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen versichert sind.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.

Was ist nicht versichert?

  • Aufwendungen für Gebrauch (z. B. Batterien) und Pflege (Reinigungsmittel) sind nicht erstattungsfähig.
  • Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat.

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