Die Leistungen


Icon Diagnosegeld Diagnose Leben!

Diagnosegeld

Einmalige Geldleistung bei erstmaliger Diagnose einer versicherten Krebserkrankung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000 EUR Diagnosegeld. Erwachsene (Frauen und Männer) vom vollendeten 18. bis zum 65. Lebensjahr können zwischen zwei Tarifvarianten wählen. Diese unterscheiden sich lediglich in der Höhe des Diagnosegeldes. Es gibt die Varianten 25.000 EUR oder 50.000 EUR Diagnosegeld.

Icon Kosten für Stilberatung Diagnose Leben!

Kosten für Stilberatung*

Die Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche Hilfestellung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftretens z. B. durch Beratung bei der Auswahl der Bekleidung, der Gestaltung des Makeup oder der Frisur (z. B. Perücke) werden bis zu einer Höhe von 1.000 EUR übernommen.

Icon Kosten für Medizinische Assistance Diagnose Leben!

Kosten für Medizinische Assistance

Die Kosten für eine weitere medizinische Beratung bzw. Betreuung durch ein unabhängiges Ärzteteam (medizinische Zweitmeinung) werden bis zu einer Höhe von 1.000 EUR übernommen.

Icon Kosten für psychologische Betreuung Diagnose Leben!

Kosten für psychologische Betreuung*

Die Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche psychologische Betreuung werden bis zu einer Höhe von 1.000 EUR übernommen.

* Übernahme der unter Abzug der Leistungen eines gesetzlichen oder privaten Kosten- oder Leistungsträgers verbleibenden Kosten.

Versicherte Krebserkrankungen

Frauen

  • Mammakarzinom (Brustkrebs)
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
  • Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
  • Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
  • Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)
  • Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
  • Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
  • Chorionkarzinom (Plazentakrebs)

Männer

  • Prostatakarzinom (Prostatakrebs)
  • Peniskarzinom (Peniskrebs)
  • Hodenkarzinom (Hodenkrebs)
  • Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs)
  • Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs)
  • Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs)
  • Nierenkarzinom (Nierenkrebs)
  • Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs)

Kinder*

  • Alle Krebserkrankungen wie z. B.:
  • Bösartige Tumorformen des Blutes
  • Bösartige Tumorformen der blutbildenden Organe
  • Leukämie (Blutkrebs)
  • Lymphome (Tumore des lymphatischen Systems)

  • *bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gut zu wissen! FAQ

Was ist versichert?

Wir bieten Versicherungsschutz bei Krebserkrankungen, die durch einen malignen (bösartigen) Tumor mit eigenständigem Wachstum, infiltrativer Wachstumstendenz (Eindringen in fremde Körpergewebe) mit Metastasierungstendenz (Bildung von Tochtergeschwulsten) in andere Gewebe oder Organe gekennzeichnet sind.

Wer kann das Versicherungsprodukt abschließen?

Der Abschluss der Versicherung ist für Personen mit Erstwohnsitz in Deutschland ab Geburt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.

Welche Tarifarten gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Tarife. Kinder bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten ein Diagnosegeld von 10.000 EUR. Erwachsene können zwischen einem Diagnosegeld von 25.000 EUR und 50.000 EUR wählen. Die übrigen Leistungen sind in allen Tarifvarianten identisch.

Was passiert mit Kindern bei Vollendung des 18. Lebensjahres?

Der Vertrag muss auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt werden.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für eine während der Dauer des Versicherungsvertrages durch einen histologischen oder zytologischen (für Leukämie und Lymphome) Befund eines praktizierenden Facharztes erstmals diagnostizierte und der versicherten Person bekannt gegebene versicherte Krebserkrankung (Versicherungsfall). Für jede weitere nach der erstmaligen Diagnose einer Krebserkrankung auftretende Erkrankung besteht während der Vertragslaufzeit kein Versicherungsschutz, sofern es sich um eine Streuung des erstmalig diagnostizierten Krebses in andere Organe und Gewebestrukturen handelt. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Rezidive (erneutes Auftreten des Tumors an identischer Stelle).

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei der Diagnose einer anderen als der aufgeführten Krebsarten. Wenn die Krebserkrankung im Zusammenhang mit einer HIV Infektion steht. Wenn bei der versicherten Person innerhalb von zehn Jahren vor Versicherungsbeginn eine Krebserkrankung behandelt oder diagnostiziert wurde. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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